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Batteriegesetz

Hinweis zum Batteriegesetz

Wichtiger zu beachten: Batterien und Elektro- oder Elektronikgeräte gehören nicht in den Hausmüll. Der Kunde ist als Endnutzer gebrauchter Batterien gesetzlich zur Rückgabe verpflichtet. Er kann Altbatterien, die der Anbieter als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat, bei öffentlichen Sammelstellen oder unentgeltlich beim Anbieter zurückgeben (siehe Impressum). Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung und Hinweis:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass diese Batterie nicht in dem Hausmüll entsorgt werden darf. Die Abkürzung Pb bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,004 Masseprozent Bleit einhält. Die Abkürzung Cd bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium enthält. Die Abkürzung Hg bedeutet, dass die Batterie mehr als 0,005 Masseprozent Quecksilber enthält.

 Besondere Bedingungen für Montage-/Einbauleistungen

Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Montage bzw. den Einbau der Ware beim Kunden sowie ggf. entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Aufmaß), so gelten hierfür folgende Vereinbarungen. Der Verkäufer erbringt seine Leistungen nach seiner Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Verkäufer auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung. Der Kunde hat dem Verkäufer die für die Erbringung der geschuldeten Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Verkäufers fällt. Der Verkäufer wird sich nach Vertragsschluss mit dem Kunden in Verbindung setzen, um mit diesem einen Termin für die geschuldete Leistung zu vereinbaren. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Verkäufer bzw. das von diesem beauftragte Personal zum vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen des Kunden hat.